Hallo an alle,
ist das Schreiben so gut formuliert? Fällt euch etwas auf?
Danke!
"Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme : Mastektomie bei Frau-zu-Mann-Transsexualismus
Sehr geehrtes Team _,
hiermit lege ich frist- und formgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 25.08.2026 zu meinem Antrag vom 20.07.2026 ein, mit dem die Kostenübernahme der beantragten beidseitigen Mastektomie bei Frau-zu-Mann-Transsexualismus abgelehnt wurde.
Der Ablehnung liegt das Gutachten des Medizinischen Dienstes zugrunde, welcher im Wesentlichen auf zwei Punkte hinweist .
- Die Diagnose (ICD-10: F64.0) sei von psychotherapeutischer Seite anhand der vorgelegten Unterlagen nicht nachgewiesen, da die Anzahl der Einzelgespräche nicht ausreiche.
- Es fehle ein gynäkologischer Bericht zum Ausschluss einer Variante der Geschlechtsentwicklung.
Zu beiden Punkten reiche ich mit diesem Widerspruch ergänzende Unterlagen ein. Diese widerlegen die Grundlagen der Ablehnung.
- Die Behandlungsdauer bei meiner aktuellen Psychotherapeutin, x, ist vor dem Hintergrund meiner langjährigen psychotherapeutischen Vorbehandlung zu betrachten. Das Thema Geschlechtsidentität und -dysphorie war bereits seit 2024 Bestandteil meiner mehrjährigen Behandlung bei y (12.01.2021–05.01.2026, insgesamt 180 Stunden). Zum Zeitpunkt der Antragstellung war diese Behandlung bereits abgeschlossen, sodass ich für die Beantragung der Mastektomie ein aktuelles psychotherapeutisches Indikationsschreiben benötigte. Da die formale Diagnose F64.0 im Abschlussbericht von y nicht dokumentiert war, wandte ich mich hierfür an x. Sie stellte die Diagnose auf Grundlage meiner aktuellen Symptomatik sowie unter Berücksichtigung meiner vorausgegangenen psychotherapeutischen Behandlung und erstellte das entsprechende Indikationsschreiben. Dass die Diagnose F64.0 im Abschlussbericht von y nicht aufgeführt wurde, bedeutet nicht, dass die dafür relevanten geschlechtsbezogenen Beschwerden und der damit verbundene Leidensdruck zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden hätten. Zu Beginn der Behandlung standen zunächst andere Diagnosen und deren Behandlung im Vordergrund. Ich hatte mich dazu entschieden, das Ausmaß meiner Geschlechtsinkongruenz gegenüber y zu Beginn der Behandlung noch nicht in vollem Umfang zu thematisieren. Eine Diagnose lässt sich nicht rückdatieren. Die Erfüllung der inhaltlichen Kriterien bereits ab 2024 wird jedoch durch die beigefügte Stellungnahme von y retrospektiv bestätigt. Darin ist festgehalten, dass die Geschlechtsinkongruenz bzw. -dysphorie bereits 2024 thematisiert wurde, dass über Jahre hinweg ein entsprechender Leidensdruck bestand und weiterhin besteht und dass aus fachlicher Sicht nicht davon auszugehen ist, dass weitere psychotherapeutische Sitzungen zu einer Minderung der Geschlechtsdysphorie führen würden. y bestätigt außerdem, dass ich meine Geschlechtsidentität bereits vor 2024 in meinem sozialen Umfeld entsprechend offen gelebt habe.
Zudem weise ich darauf hin, dass die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes für die Diagnosestellung selbst keinen festen Zeitraum vorschreibt: „Über welchen Zeitraum und in welcher Frequenz sich Versicherte zur Sicherung der o. g. diagnostischen Aspekte vorstellen, liegt im Ermessen und in der Verantwortung der Behandelnden. Dies ist im Behandlungsbericht entsprechend darzulegen und zu begründen. “ Diese Darlegung und Begründung erfolgte bereits ausführlich im Indikationsschreiben meiner behandelnden Psychotherapeutin, x.
Für die Behandlung des krankheitswertigen Leidensdruckes sieht die Begutachtungsanleitung mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten in einem psychiatrisch/psychotherapeutischen Setting als erforderlich an, um beurteilen zu können, ob der Leidensdruck durch psychiatrische bzw. psychotherapeutische Mittel ausreichend gelindert werden kann. Einschließlich der Diagnostik soll dabei ein Zeitraum von sechs Monaten nicht unterschritten werden. Die hierfür relevante psychotherapeutische Behandlung erstreckte sich bei y über mehrere Jahre, wobei die Geschlechtsinkongruenz und der damit verbundene Leidensdruck spätestens seit 2024 ausdrücklich Gegenstand der Behandlung waren. Der in der Begutachtungsanleitung genannte Zeitraum von sechs Monaten ist im Rahmen meiner psychotherapeutischen Gesamtbehandlung damit deutlich überschritten. Vor diesem Hintergrund greift eine isolierte Betrachtung der Anzahl der Gespräche mit meiner aktuellen Psychotherapeutin zu kurz. Die Diagnose- und Indikationsstellung durch x erfolgte auf Grundlage einer aktuellen Befunderhebung und unter Berücksichtigung der langjährigen psychotherapeutischen Vorgeschichte, in der die geschlechtsbezogene Problematik und der damit verbundene Leidensdruck bereits ausführlich thematisiert wurden und in den Sitzungen mit x fortgeführt wurde.
- Der angeforderte Bericht zum Ausschluss einer Variante der Geschlechtsentwicklung liegt vor. Es handelt sich um eine ärztliche Bescheinigung von z über eine unauffällige gynäkologische Untersuchung der Genitalorgane. Darin wird bestätigt, dass keine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Mit dem ursprünglichen Antrag wurde bereits der endokrinologische Befundbericht der Chromosomenanalyse zum Ausschluss einer Variante der Geschlechtsentwicklung (Intersexausschluss) w eingereicht.
Ich beantrage daher, den Bescheid vom 25.08.2026 aufzuheben und die Kostenübernahme für die beantragte Mastektomie zu bewilligen, und bitte darum, die beigefügten neuen Unterlagen dem Medizinischen Dienst zur erneuten Prüfung vorzulegen.
Im beigefügten verschlossenen Umschlag für den Medizinischen Dienst befinden sich folgende Unterlagen in Kopie:
- Ergänzende Stellungnahme von y vom 07.09.2026
- Ärztliche Bescheinigung über die gynäkologische Untersuchung zum Ausschluss einer Variante der Geschlechtsentwicklung (Intersexausschluss) von z
Ich stehe Ihnen tagsüber telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung, wenn Sie Rückfragen haben oder weitere Informationen benötigen."